Nach Schadensfall bei Tierhalterhaftpflicht:
+ schnelle Durchkommen an der Hotline
+ gute Weiterleitung an zuständige Sachbearbeiter
+ kompetente Auskünfte
+ schnelle, direkte und zuverlässige Kommunikation per Mail
+ unbürokratische Vorgehensweise
+ zügige Bearbeitung/ Erledigung / Erstattung
- teilweise Unklarheit über Zuständigkeit zwischen Trowe und DFV
Nach Schadensfall bei Tierhalterhaftpflicht:
+ schnelle Durchkommen an der Hotline
+ gute Weiterleitung an zuständige Sachbearbeiter
+ kompetente Auskünfte
+ schnelle, direkte und zuverlässige Kommunikation per Mail
+ unbürokratische Vorgehensweise
+ zügige Bearbeitung/ Erledigung / Erstattung
- teilweise Unklarheit über Zuständigkeit zwischen Trowe und DFV
Nach Schadensfall bei Tierhalterhaftpflicht:
+ schnelle Durchkommen an der Hotline
+ gute Weiterleitung an zuständige Sachbearbeiter
+ kompetente Auskünfte
+ schnelle, direkte und zuverlässige Kommunikation per Mail
+ unbürokratische Vorgehensweise
+ zügige Bearbeitung/ Erledigung / Erstattung
- teilweise Unklarheit über Zuständigkeit zwischen Trowe und DFV
Nach Schadensfall bei Tierhalterhaftpflicht:
+ schnelle Durchkommen an der Hotline
+ gute Weiterleitung an zuständige Sachbearbeiter
+ kompetente Auskünfte
+ schnelle, direkte und zuverlässige Kommunikation per Mail
+ unbürokratische Vorgehensweise
+ zügige Bearbeitung/ Erledigung / Erstattung
- teilweise Unklarheit über Zuständigkeit zwischen Trowe und DFV
Ein Verbesserungspunkt wäre folgender: Versicherungsbeginn war der 1.7.16, trotz rechtzeitiger Beauftragung wurde der Versicherungsbeitrag erst zum 11.7.16 eingezogen. Dies führt zu unnötiger Verunsicherung des Kunden.
Ein Verbesserungspunkt wäre folgender: Versicherungsbeginn war der 1.7.16, trotz rechtzeitiger Beauftragung wurde der Versicherungsbeitrag erst zum 11.7.16 eingezogen. Dies führt zu unnötiger Verunsicherung des Kunden.
Ein Verbesserungspunkt wäre folgender: Versicherungsbeginn war der 1.7.16, trotz rechtzeitiger Beauftragung wurde der Versicherungsbeitrag erst zum 11.7.16 eingezogen. Dies führt zu unnötiger Verunsicherung des Kunden.
Ein Verbesserungspunkt wäre folgender: Versicherungsbeginn war der 1.7.16, trotz rechtzeitiger Beauftragung wurde der Versicherungsbeitrag erst zum 11.7.16 eingezogen. Dies führt zu unnötiger Verunsicherung des Kunden.