Die Beschreibung in den Bedingungen zur Verkehrsrechtsschutz "Die unverzügliche telefonische Meldung des Schadensfalls ist Anspruchsvoraussetzung." ist missverständlich, hat zumindest Konfliktpotential.
Wann tritt der Schaden ein? - schon beim Unfall oder wenn man sich nicht einig wird? Eine schriftliche Definition wird vom Kunden-support nicht rausgegeben.
Die Beschreibung in den Bedingungen zur Verkehrsrechtsschutz "Die unverzügliche telefonische Meldung des Schadensfalls ist Anspruchsvoraussetzung." ist missverständlich, hat zumindest Konfliktpotential.
Wann tritt der Schaden ein? - schon beim Unfall oder wenn man sich nicht einig wird? Eine schriftliche Definition wird vom Kunden-support nicht rausgegeben.