Es geht um eine Tagegeldversicherung ab dem 43. Krankheitstag. Ich habe mich tel bei der DKV am 43. Krankheitstag gemeldet. Nach Ablauf von 7 Tagen und nach tel. Rückfrage bekam ich den Fragebogen zugeschickt. Nach einem Anruf von mir über den Sinn dieser ganzen Fragen bzgl. Arbeitsverhätnis, Krankenkasse, Höhe des Verdienstes usw... bekam ich den Hinweis, dass nichts gezahlt wird, wenn mein Arbeitgeber erst nach Ende meiner Krankheit die erforderlichen Angaben macht. ????
(Ich arbeite in einem großen Konzern und die Barbeitung eines solchen Vorgangs kann erfahrungsgemäß eine Woche in Anspruch nehmen).
Bis dahin werde ich meine Arbeit wieder aufgenommen haben, auf die weitere Abwicklung des Versicherungsfalls bin ich sehr gespannt.
Es geht um eine Tagegeldversicherung ab dem 43. Krankheitstag. Ich habe mich tel bei der DKV am 43. Krankheitstag gemeldet. Nach Ablauf von 7 Tagen und nach tel. Rückfrage bekam ich den Fragebogen zugeschickt. Nach einem Anruf von mir über den Sinn dieser ganzen Fragen bzgl. Arbeitsverhätnis, Krankenkasse, Höhe des Verdienstes usw... bekam ich den Hinweis, dass nichts gezahlt wird, wenn mein Arbeitgeber erst nach Ende meiner Krankheit die erforderlichen Angaben macht. ????
(Ich arbeite in einem großen Konzern und die Barbeitung eines solchen Vorgangs kann erfahrungsgemäß eine Woche in Anspruch nehmen).
Bis dahin werde ich meine Arbeit wieder aufgenommen haben, auf die weitere Abwicklung des Versicherungsfalls bin ich sehr gespannt.