einzig Verwirrung ist die Altersnagabe ( der zu Versichenden Personen bis 64 Jahre, ist für eine 80jährige wohl nicht relevant.) Aber nach tel. Rückfrage sofort geklärt.
einzig Verwirrung ist die Altersnagabe ( der zu Versichenden Personen bis 64 Jahre, ist für eine 80jährige wohl nicht relevant.) Aber nach tel. Rückfrage sofort geklärt.