Ich hatte diese Auslandsreisekrankenversicherung schon zusammen mit meiner Frau, bin aber durch mein Alter aus diesem Tarif gefallen, so das ich den neuen Tarif RK-J70
nehmen musste. der Antrag im Internet klappte problemlos.
Ich hatte diese Auslandsreisekrankenversicherung schon zusammen mit meiner Frau, bin aber durch mein Alter aus diesem Tarif gefallen, so das ich den neuen Tarif RK-J70
nehmen musste. der Antrag im Internet klappte problemlos.
Die "Einwilligung in die
Schweigepflichtentbindungserklärung
zur Verwendung
von Daten, die dem
Schutz des § 203 StGB
unterliegen" ist für den Versicherungsnehmer völlig unverständlich. Es fehlen konkrete Erläuterungen (Beispiele) dazu, was sich aus der Schweigepflichtentbindungserklärung an Vor- und Nachteilen für den Kunden ergibt!!
Die "Einwilligung in die
Schweigepflichtentbindungserklärung
zur Verwendung
von Daten, die dem
Schutz des § 203 StGB
unterliegen" ist für den Versicherungsnehmer völlig unverständlich. Es fehlen konkrete Erläuterungen (Beispiele) dazu, was sich aus der Schweigepflichtentbindungserklärung an Vor- und Nachteilen für den Kunden ergibt!!