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ZINSPILOT geht offline: WeltSparen ist die Zukunft
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Als Raisin SE betreiben wir die Plattformen WeltSparen und ZINSPILOT und bieten unseren Anlegern Zugang zu attraktiven Investmentprodukten und Anlageangeboten.
Zum 31.03.2025 wurde ZINSPILOT eingestellt. WeltSparen ist damit die führende Plattform für Geldanlagen und attraktive Investmentprodukte. Bereits jetzt werden alle Anlageprodukte ausschließlich über WeltSparen angeboten.
Mit WeltSparen können Anleger ihr Vermögen rentabel und sicher verwalten. Mit einer einmaligen und kostenlosen Registrierung erhalten Sparer Zugang zu einer breiten Palette an attraktiven Angeboten.
Das Portfolio von WeltSparen umfasst dabei Festgeld mit Zinsen von bis zu 3,40 % p. a. und Tagesgeld mit bis zu 2,49 % p. a., sowie innovative Investmentprodukte, wie die digitale Vermögensverwaltung. Diese ermöglicht eine globale Diversifikation in über 8.000 Aktien und zielt auf eine Rendite von bis zu 7,3 % p. a. ab.
Die Auswahl der Partnerbanken erfolgt nach strengen Kriterien, um höchste Standards zu gewährleisten. WeltSparen arbeitet ausschließlich mit renommierten Kreditinstituten zusammen, um Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Durch dieses breite Netzwerk an europäischen Partnerbanken profitieren Anleger von besonders attraktiven Zinssätzen.
Die Plattform ist intuitiv und benutzerfreundlich gestaltet, sodass Sparer die volle Kontrolle über ihre Geldanlage behalten. Durch die globale Ausrichtung unserer Investmentprodukte kann das Vermögen diversifiziert und somit das Risiko breit gestreut werden. WeltSparen bietet mit einer einzigen Registrierung einen einfachen Weg zur rentablen Geldanlage. Wer seine Finanzen gerne auf dem Handy verwaltet, für den ist die WeltSparen-App die richtige Wahl. Diese steht im Apple Store oder Google Play Store zur Verfügung.
Steuern Sie mit WeltSparen alles in einer einzigen App. So behalten Sie jederzeit und von jedem Ort den Überblick über Ihre Geldanlagen. Zudem können Sie Ihre Bankdokumente noch besser verwalten sowie schneller neue Anlageentscheidungen treffen und umsetzen.
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Mit dem Zusammenschluss der beiden Fintech-Unternehmen Raisin und Deposit Solutions im Juni 2021 wurden Know How, Technologie und Mitarbeiter der beiden führenden Zinsmärkte ZINSPILOT und WeltSparen vereint. Unter dem neuen Namen Raisin bieten wir Anlagemöglichkeiten mit noch besseren Zinsangeboten, Investment- und Altersvorsorgeprodukten.
Kundenservice: Bitte beachten Sie, dass Sie den ZINSPILOT Kundenservice ausschließlich per E-Mail erreichen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auf Anfrage sehr gerne einen Rückruf durch unsere Mitarbeiter an.
E-Mail-Adresse: service@zinspilot.de
Postanschrift:
ZINSPILOT Kundenservice
20822 Hamburg
Bei einer Geldanlage im Ausland gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei einer Anlage in Deutschland. Daher sind Steuerzahler in der Regel dazu verpflichtet, auf ihre Kapitalerträge 25,00 % Abgeltungssteuer, 5,50 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu entrichten. Bei ZINSPILOT werden diese von den Banken automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Diese Steuerabzüge können Sparer jedoch vermeiden, indem sie einen Freistellungsauftrag einrichten. Der Freistellungsauftrag gilt für alle Erträge, die bei ZINSPILOT erzielt werden. Er liegt derzeit bei maximal 1.000 € pro Person und bei 2.000 € bei zusammen veranlagte Personen (Stand: 2025). Sollten Anleger weitere Freistellungsaufträge bei anderen Banken erteilt haben, dürfen diese in ihrer Summe die gesetzlichen Vorgaben nicht überschreiten.
Darüber hinaus kann bei einer Geldanlage im Ausland für Kapitalerträge eine Quellensteuer anfallen, die direkt im Ausland erhoben und an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Durch das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann diese jedoch minimiert, sogar auf 0,00 % gesenkt werden. Zur Reduzierung der Quellensteuer sind je nach Land unterschiedliche Nachweise notwendig. Hierzu zählt zum Beispiel die Ansässigkeitsbescheinigung, die bestätigt, dass sich der Hauptwohnsitz in Deutschland befindet.
Raisin, Betreiber der Spar- und Anlageplattformen WeltSparen und ZINSPILOT, wird bis März 2025 die zweite aktive deutsche Plattform ZINSPILOT schrittweise deaktivieren. Wir verfolgen damit das Ziel, für unsere Anleger ein zentralisiertes Angebot zu schaffen und alle Angebote auf einer Plattform zu bündeln.
Der Betrieb von zwei Plattformen für Zinsprodukte entstammt einer der größten Fusionen zwischen FinTechs in Europa im Sommer 2021. Seitdem wurden beide Plattformen aufgrund von unterschiedlichen Produktangeboten, Bankpartnern und technischen Infrastrukturen parallel fortgeführt. Da inzwischen fast alle Partnerbanken und auch ein Großteil unserer Anleger auf die größere Plattform WeltSparen migriert sind, wird das Angebot von ZINSPILOT nun schrittweise eingestellt.
Hinweis:
Wir empfehlen:
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen der Kundenservice von ZINSPILOT gerne zur Verfügung.
Der ZINSPILOT Zugang bleibt bis zum 31. März 2025 aktiv und Anleger haben weiterhin über den Login Zugriff auf Unterlagen und das Kundenprofil. Der ZINSPILOT Zugang wird nach dem 31. März 2025 geschlossen und wir bitten Sie, entsprechende Dokumente zu sichern.
Alle Tages- und Flexgelder sind im Jahr 2024 bereits ausgezahlt worden.
Bitte beachten Sie, dass wir neue Einzahlungen seit Juni 2024 nicht mehr anbieten. Im Anschluss begrüßen wir alle ZINSPILOT Anleger bei WeltSparen und bieten eine umfangreiche Auswahl an Tages- und Festgeldprodukten an.
Seit März 2024 heißen wir alle Neukunden auf WeltSparen herzlich willkommen.
Der Service von SOFORT by Klarna (Sofortüberweisung) ist nicht mehr verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass Sie den ZINSPILOT Kundenservice ausschließlich per E-Mail erreichen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auf Anfrage sehr gerne einen Rückruf durch unsere Mitarbeiter an.
E-Mail Adresse: service@zinspilot.de
ZINSPILOT verfolgt gemeinsam mit der Servicebank (Sutor Bank GmbH) das Ziel, die entsprechenden Dokumente Anfang des jeweiligen 2. Quartals bereitzustellen.
Nein, sollten Sie das ZINSPILOT Kundenkonto kündigen ist eine Anpassung oder Kündigung des Freistellungsauftrags nicht erforderlich. Wenn Sie Ihren laufenden Freistellungsauftrag zeitlich bis beispielsweise zum 31.12.2024 begrenzen möchten, dann reichen Sie gerne einen neuen Freistellungsauftrag ein, welcher mindestens die Höhe der in diesem Jahr erfolgten Zinsbuchungen aufweist.
Nein, die Besteuerung von Zinseinkünften ändert sich nicht. Weitere Informationen finden Sie weiter unten in der Rubrik Steuern bei ZINSPILOT: Besteuerung von Zinseinkünften.
Die Kündigung Ihres ZINSPILOT-Kontos bedarf der Textform, dies kann formlos per E-Mail an service@zinspilot.de erfolgen. Eine Kündigung kann erst final durchgeführt werden, sobald alle Anlagen vollständig ausgezahlt sind. Aus diesem Grund lassen Sie uns bitte erst nach der Beendigung Ihrer Anlagen eine Kündigung zukommen.
Eine Anpassung oder Kündigung des Freistellungsauftrags ist dabei nicht erforderlich.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Ausweiskopie einzureichen:
Die Hinterlegung / Aktualisierung Ihrer Steueridentifikationsnummer (TIN) erfolgt über die Sutor Bank. Bitte senden Sie Ihre TIN, sowie eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments mit Bitte um Hinterlegung direkt an die Sutor Bank: service@sutorbank.de
Tipp: Ihre deutsche TIN hat elf Ziffern und wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Sie finden diese zum Beispiel auf Ihrem letzten Einkommensbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralamt für Steuern.
Bitte senden Sie ein ausgefülltes und handschriftlich unterschriebenes Änderungsformular per Post, Fax oder E-Mail an die Sutor Bank.
Sutor Bank GmbH
Postfach 11 33 37
20433 Hamburg
Fax: 040 – 80 80 13 19
E-Mail: service@sutorbank.de
Bitte senden Sie von Ihrer hinterlegten, ehemaligen Login E-Mail-Adresse eine Nachricht an den ZINSPILOT Kundenservice (service@zinspilot.de) mit Anweisung zur Änderung der E-Mail-Adresse. Sie erhalten eine Bestätigung an die neue E-Mail-Adresse, sobald die Änderung finalisiert wurde.
Bitte senden Sie ein ausgefülltes und handschriftlich unterschriebenes Änderungsformular per Post, Fax oder E-Mail an die Sutor Bank.
Sutor Bank GmbH
Postfach 11 33 37
20433 Hamburg
Fax: 040 – 80 80 13 19
E-Mail: service@sutorbank.de
Nach Eingang des Formulars wird diese die Änderung schnellstmöglich vornehmen. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung.
Bitte senden Sie ein ausgefülltes und handschriftlich unterschriebenes Änderungsformular per Post, Fax oder E-Mail an die Sutor Bank.
Sutor Bank GmbH
Postfach 11 33 37
20433 Hamburg
Fax: 040 – 80 80 13 19
E-Mail: service@sutorbank.de
Bitte senden Sie eine Kopie des Nachweises der Namensänderung (zum Beispiel Eheurkunde oder amtliches Namensänderungsdokument) zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses mit dem neuen Namen per Post, Fax oder E-Mail an die Sutor Bank. Diese wird die Namensänderung vornehmen.
Sutor Bank GmbH
Postfach 11 33 37
20433 Hamburg
Fax: 040 – 80 80 13 19
E-Mail: service@sutorbank.de
Bei Festgeldern mit Laufzeiten bis 12 Monaten erfolgt die Zinszahlung im Regelfall zum Ende der Festzinsdauer; bei Produkten mit Laufzeiten über 12 Monate jeweils 12 Monate nach Anlagestart. Zinsen werden grundsätzlich Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.
Festgeldanlage werden bei Laufzeitende automatisch inklusiver fälliger Zinsen auf Ihr hinterlegtes Referenzkonto ausgezahlt.
Nein, Ihr persönliches ZINSPILOT-Konto dient ausschließlich der Abwicklung von Ein- und Rückzahlungen zu Einlageprodukten über den ZINSPILOT-Anlageservice. Eine Verwendung für andere Zwecke oder für die Abwicklung von Zahlungsvorgängen ist ausgeschlossen. Auszahlungen von fälligen Zinsen oder Anlagebeträgen erfolgen automatisch über Ihr persönliches ZINSPILOT-Konto auf Ihr hinterlegtes Referenzkonto.
Nach der Registrierung bei ZINSPILOT eröffnen Sie zur Nutzung des ZINSPILOT-Anlageservice Ihr persönliches ZINSPILOT-Konto (Einzahlungskonto). Dieses in Euro geführte Konto, welches ausschließlich für den ZINSPILOT-Anlageservice genutzt werden kann, dient als Zwischenkonto für die Abwicklung von Einlageprodukten bei den Anlagebanken.
Fällige Anlagebeträge und Zinsen werden Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben. Dieses Referenzkonto haben Sie im Rahmen der ZINSPILOT-Kontoeröffnung angegeben.
Das Referenzkonto kann nach Ihrem schriftlichen Antrag durch die Sutor Bank geändert werden.
Aktueller Hinweis:
Noch bis zum 11.12.2025 haben Sie die Möglichkeit, bei der Sutor Bank einen Freistellungsauftrag für das Kalenderjahr 2025 einzureichen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird Ihr eingereichter Freistellungsauftrag für das Kalenderjahr 2025 berücksichtigt.
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen / ändern / löschen?
Einen Freistellungsauftrag für Anlagen, welche Sie über ZINSPILOT getätigt haben, stellen Sie bitte ausschließlich bei der ZINSPILOT-Servicebank, mit der Sie die Kontoführungs- und Geschäftsbesorgungsvereinbarung beziehungsweise die Nutzungs- und Treuhandvereinbarung geschlossen haben. Die ZINSPILOT-Servicebank ist die Sutor Bank. Weitere Hinweise zum Einreichen eines Freistellungsauftrages und die entsprechende Empfängeradresse des Freistellungsauftrages entnehmen Sie bitte den nachstehenden Informationen. Bitte beachten Sie bei der Anlage eines Freistellungsauftrags, dass zwingend Ihre elfstellige Steueridentifikationsnummer im Freistellungsauftrag eingetragen sein muss.
Ihr Freistellungsauftrag bei der Sutor Bank GmbH
Zur Erteilung, Änderung oder Löschung eines Freistellungsauftrags bei der Sutor Bank rufen Sie bitte das Formular zum Freistellungsauftrag für die Sutor Bank auf und folgen dort den Hinweisen zum Ausfüllen des Freistellungsauftrags.
Anschließend senden Sie den Freistellungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an:
Gerne können Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag auch per Fax 040 80 80 13 19 oder per E-Mail an service@sutorbank.de einsenden.
Wozu dient eine NV-Bescheinigung?
Wenn zu erwarten ist, dass Ihre Einkünfte des gesamten Jahres 2025 unter dem Grundfreibetrag liegen werden – 12.096 € für Ledige und 24.192 € für gemeinsam Veranlagte (Stand: 2025) – können Sie durch eine NV-Bescheinigung die Besteuerung verhindern. Dadurch ersparen Sie sich eine Besteuerung der Kapitalerträge mit Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer, die über den Sparerfreibetrag hinausgehen.
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung einreichen?
Einen Auftrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt - entweder direkt in der Dienststelle oder auf der jeweiligen Internetseite. Nachdem Sie alle benötigten Informationen im Formular angegeben haben, prüft das Finanzamt die Angaben und entscheidet entsprechend, ob eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden kann. Die NV-Bescheinigung senden Sie bitte im Original direkt an die jeweilige ZINSPILOT-Servicebank:
Bitte beachten Sie, dass die NV-Bescheinigung bei der Bank verbleibt und nicht zurückgesandt wird.
In Kroatien wird ab dem 1.1.2024 auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 12,00 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0 % reduziert werden, welche von Anlegern zu unterschreiben ist.Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht direkt bei der Banka Kovanica (BANKA KOVANICA d.d., Petra Preradovića 29, 42000 Varaždin in Kroatien) einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Kroatien der volle Quellensteuersatz erhoben.
Quellensteuersatz | 12,00 % |
Quellensteuersatz in Kroatien reduzierbar | Ja, auf 0,00 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Nein |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung notwendige Dokumente | Ansässigkeitsbescheinigung Banka Kovanica |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) | BANKA KOVANICA d.d. Petra Preradovića 29 42000 Varaždin Kroatien |
Einreichungsfrist | Spätestens 45 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit Dokument | 365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
In Lettland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von 25,50 % ab dem 1.1.2025 erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anlegern zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim ZINSPILOT-Kundenservice einzureichen.
Ohne Vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung wird in Lettland die nationale Quellensteuer in Höhe von 25,50 % abgeführt. 10 %-Punkte der lettischen Quellensteuer können durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer, sofern dies abgeführt wird, angerechnet werden.
Quellensteuersatz | 25,50 % |
Quellensteuersatz in Lettland reduzierbar | Ja, auf 10,00 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Ja, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird. |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung notwendige Dokumente | Ansässigkeitsbescheinigung Rietumu Banka |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) | Zinspilot Kundenservice 20671 Hamburg |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit Dokument | 365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Für Zinsertrage, die Sie über den ZINSPILOT-Anlegerservice erhalten, kann ein Freistellungsauftrag bei der Sutor Bank erteilt werden. Durch die Erteilung eines Freistellungsauftrags können Kapitalertrage bis zur Höhe des Sparerfreibetrags von der Besteuerung befreit werden. Der Sparerfreibetrag beträgt 1.000 € beziehungsweise 2.000 € (Stand: 2025) für zusammen veranlagte Eheleute beziehungsweise Lebenspartner. Kapitalerträge (zum Beispiel Zinsen auf Fest- oder Tagesgeld), die über den Sparerfreibetrag hinaus anfallen, unterliegen der regulären Besteuerung für Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Einzelne Banken im europäischen Ausland erheben zusätzlich eine nationale Quellensteuer, hier erfolgt keine Minderung durch einen Freistellungsauftrag bei der Sutor Bank, dieser bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Steuerabzug. Die Servicebank prüft, ob diese Quellensteuern im Rahmen des Steuereinbehalts durch die Servicebank in Deutschland anrechenbar sind. In manchen Fällen kann durch das Einreichen einer Ansässigkeitsbescheinigung, der Einbehalt von Quellensteuern verhindert bzw. die Quellensteuer reduziert werden.
Unser Tipp für Sie:
In unserem Steuerbereich haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die genaue steuerliche Behandlung der von Ihnen gewünschten Anlagebank einzusehen.
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder löschen?
Dazu nutzen Sie einfach das Formular (im Formularcenter) zum Freistellungsauftrag. Dieses beinhaltet eine Ausfüllhilfe, damit stellen Sie eine korrekte Befüllung sicher. Das vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Dokument senden Sie per Post, Fax oder E-Mail direkt an die Sutor Bank.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)?
Geringverdiener haben mit Hilfe einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung – oder kurz NV-Bescheinigung – die Möglichkeit, sich auch über den Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge befreien zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Ihr Einkommen inklusive Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag befindet.
Jedes Jahr passt das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Für das Jahr 2025 liegt er bei 12.096 € für Ledige und 24.192 € für gemeinsam Veranlagte (Stand: 2025). Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Einzelne Banken im europäischen Ausland erheben zusätzlich eine nationale Quellensteuer, hier erfolgt keine Minderung durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Sutor Bank, diese bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Steuerabzug.
Unser Tipp für Sie:
In unserem Steuerbereich haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die genaue steuerliche Behandlung der von Ihnen gewünschten Anlagebank einzusehen.
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung beantragen?
Den „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen“ erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem zuständigen Finanzamt – entweder direkt in der Dienststelle oder auf der jeweiligen Internetseite. Nachdem Sie alle benötigten Informationen im Formular angegeben haben, prüft das Finanzamt die Angaben und entscheidet entsprechend, ob eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden kann. Die Bescheinigung wird für eine maximale Geltungsdauer von drei Jahren und nur unter dem Vorbehalt des Widerrufes ausgestellt.
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung einreichen?
Die NV-Bescheinigung senden Sie bitte im Original direkt an folgende Adresse:
Bitte beachten Sie, dass die NV-Bescheinigung bei der Bank verbleibt, es erfolgt keine Rücksendung. Es besteht für Sie jedoch die Möglichkeit, bei Ihrem Finanzamt mehrere Originale anzufordern.
Nach Eingang der Bescheinigung wird diese schnellstmöglich für Sie hinterlegt. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung.
Ja, die Daten liegen in sicheren Rechenzentren auf deutschen Servern. Es ist über ein „Need-to-know“-Konzept sichergestellt, dass ausschließlich die Mitarbeiter auf Ihre Stamm- und Anlagedaten Zugriff haben, für die dieses aufgrund Ihrer Aufgaben unbedingt erforderlich ist.
Steuerbescheinigungen werden grundsätzlich durch die ZINSPILOT-Servicebank bereitgestellt. Dies erfolgt Anfang des 2. Quartals des Folgejahres. Die Steuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2024 wird Ihnen kostenlos und postalisch zugestellt.
Steuerbescheinigung - Alle detaillierte Informationen finden Sie hier
In unserem Formularcenter stellen wir Ihnen wichtige Dokumente und Formulare zum herunterladen bereit.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Formularen.
Die Sutor Bank ist zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.
Ihre Adresse oder Ihr Referenzkonto hat sich geändert? Bitte reichen Sie das Änderungsformular wie auf dem Dokument vermerkt direkt bei der Sutor Bank ein. ZINSPILOT wird automatisch über Ihre Datenänderung informiert.
Sie möchten einen Freistellungsauftrag für ihre Zinserträge für das Jahr 2025 erteilen? Bitte beachten Sie die beiliegende Ausfüllanleitung auf der zweiten Seite und reichen den Auftrag direkt bei der Sutor Bank ein. Noch bis zum 12.12.2025 haben Sie die Möglichkeit, bei der Sutor Bank einen Freistellungsauftrag für das Kalenderjahr 2025 einzureichen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird ihr eingereichter Freistellungsauftrag für das Kalenderjahr 2025 berücksichtigt.
Sie möchten für den Fall der Fälle vorsorgen und einem Dritten eine Vollmacht für den Todesfall für Ihr ZINSPILOT-Konto ausstellen? Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular wie auf dem Dokument vermerkt direkt an die Sutor Bank.
Sie hatten Probleme mit einem abweichenden Auftraggeber bei einer Einzahlung auf Ihr ZINSPILOT-Konto und möchten in Zukunft barrierefrei von dem genutzten Girokonto einzahlen? Lassen Sie sich hierfür die Kontoinhaberbestätigung von Ihrer Bank ausstellen und diese, wie auf dem Dokument vermerkt, direkt an die Sutor Bank senden.