Erst nach Anmahnung meinerseits erfolgte die Bestätigung des Eingangs der Einlösungsprämie und die Veranlassung der Policierung. Versicherungsschutz wurde erst ab dem Tag der Bestätigung - nicht ab Zahlungseingang - gewährt.
Erst nach Anmahnung meinerseits erfolgte die Bestätigung des Eingangs der Einlösungsprämie und die Veranlassung der Policierung. Versicherungsschutz wurde erst ab dem Tag der Bestätigung - nicht ab Zahlungseingang - gewährt.